Die Begrenzung der Abholungen gemäß der ROSINEN-Regel kann kurz vor der Abholung ausgesetzt werden, d.h. du kannst dich in so einem Fall auch dann eintragen, wenn du dein Kontingent an ROSINEN bereits ausgeschöpft hast.
Diese kurzfristige ROSINEN-Abholungen werden aber durchaus beim Eintragen für die nächsten Abholungen mitgezählt.
Bei der derzeitigen Berechnung der Abholungen ist es also so, dass du dich, wenn dein Kontingent durch zukünftige Abholungen bereits ausgeschöpft ist, trotzdem noch fürs Einspringen eintragen kannst. Andersherum funktioniert es aber nicht: ist das Kontingent (inklusive durch Einspringen) erschöpft, kannst du dich erst mal nicht wieder für reguläre Abholungen eintragen.
Siehe auch Rosinenregel
Achtung: diese Art des Einspringens hat nicht direkt mit dem Einspringen in der Engagementstatistik (24 h vor der Abholung) zu tun.
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